Wer regelmäßig 3D-Drucke verkauft, braucht in Deutschland vor allem sechs Dinge: ein angemeldetes Gewerbe, eine Steuernummer, eine Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung, eine Lösung für Verpackungen, einfache Unterlagen zur Produktsicherheit und die Rechte an deinen Designs. Online kommen Impressum und Widerrufsbelehrung dazu. Eine GmbH oder ein eigener Shop sind für den Start nicht nötig.
Das meiste erledigst du einmal und musst es danach nur pflegen. Unten steht die Checkliste in sinnvoller Reihenfolge, zu jedem Punkt gibt es einen eigenen Ratgeber mit Details und Quellen.
Die Checkliste
- Prüfe, ob du gewerblich verkaufst. Ein Gewerbe ist laut IHK Hannover jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete, auf Dauer angelegte und selbständige Tätigkeit. Mehr dazu in Gewerbe anmelden.
- Melde das Gewerbe an. Die Anzeige ist nach § 14 GewO mit dem Beginn fällig. Die Gebühr ist nicht einheitlich: In Hamburg sind es 25 Euro, in Mannheim oder Heidelberg etwa 20 bis 65 Euro.
- Schick den Fragebogen ans Finanzamt. Er muss innerhalb eines Monats nach dem Start über ELSTER eingehen.
- Entscheide dich zur Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG).
- Kläre die Rechte an deinen Designs. Eigene Entwürfe sind der sicherste Weg, fremde Dateien brauchen eine Lizenz, die den Verkauf erlaubt. Siehe Urheberrecht und Marken.
- Regle deine Verpackung. Das alte Verpackungsgesetz ist seit August 2026 abgelöst, LUCID bleibt. Siehe Verpackung und LUCID.
- Lege Produktsicherheits-Unterlagen an. Pro Produkt brauchst du eine interne Risikoanalyse und technische Unterlagen. Siehe Produktsicherheit und GPSR.
- Setze die Pflichtangaben im Shop um. Dazu gehören Impressum, Widerrufsbelehrung, die Widerrufsfunktion und der Gewährleistungshinweis. Siehe Impressum, Widerruf und Pflichtangaben.
- Wähle einen Verkaufskanal. Siehe Etsy, Kleinanzeigen, eBay oder eigener Shop.
Was sich gerade ändert
Mehrere Regeln sind 2026 neu. Ältere Anleitungen im Netz sind deshalb oft überholt.
| Datum | Was | Quelle |
|---|---|---|
| 19.06.2026 | Elektronische Widerrufsfunktion bei Online-Verträgen | § 356a BGB, IHK Braunschweig |
| 12.08.2026 | VerpackDG und EU-Verpackungsverordnung ersetzen das Verpackungsgesetz | IHK Darmstadt |
| 27.09.2026 | Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht vor Vertragsschluss, mit der harmonisierten EU-Mitteilung | Art. 246a § 1 EGBGB, IHK Düsseldorf |
| 12.11.2026 | Frist für Änderungen an bestehenden LUCID-Registrierungen | § 68 VerpackDG |
| 09.12.2026 | Neues Produkthaftungsrecht tritt in Kraft | BGBl. 2026 I Nr. 321, IHK Ulm |
| 01.01.2028 (Entwurf) | Geplante Kassenpflicht über 100.000 Euro Umsatz, noch kein Gesetz | IHK Köln |
Steuern in drei Sätzen
Drei Steuern können dich betreffen, und jede hat ihre eigene Grenze.
- Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer weist du keine aus, kannst aber auch keine Vorsteuer ziehen.
- Einkommensteuer: Sie fällt auf deinen Gewinn an, nicht auf den Umsatz. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Er gilt für dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen, dein Gehalt zählt also mit.
- Gewerbesteuer: Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag.
Den Gewinn kannst du als kleiner Betrieb als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln. Die Buchführungspflicht nach § 141 AO beginnt erst bei mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn. Sammle trotzdem von Anfang an jeden Beleg.
Plattformen wie Etsy melden Verkäufer ans Bundeszentralamt für Steuern. Davon ausgenommen ist nach § 4 PStTG, wer pro Plattform weniger als 30 Verkäufe und zugleich weniger als 2.000 Euro erreicht.
Was du für den Start nicht brauchst
- Eine GmbH. Als Einzelunternehmer entsteht dein Unternehmen automatisch, sobald du gewerblich tätig wirst.
- Einen hohen IHK-Beitrag. Wer nicht im Handelsregister steht, ist bis 5.200 Euro Gewinn freigestellt. Für viele Gründer gelten weitere Befreiungen.
- Eigene E-Rechnungen als Kleinunternehmer. Du darfst weiter normale Rechnungen schreiben, musst E-Rechnungen aber empfangen können.
- Eine Reisegewerbekarte für festgesetzte Märkte. Dort genügt die Zulassung durch den Veranstalter. Mehr dazu im Ratgeber zum Weihnachtsmarkt.
Drei Fehler, die du leicht vermeidest
- Alte Vorlagen nutzen. Viele Muster im Netz kennen weder die Widerrufsfunktion noch das VerpackDG. Prüfe bei jeder Vorlage das Datum.
- Fremde Dateien ohne Lizenzcheck verkaufen. Eine kostenlose Datei ist nicht automatisch zum Verkauf freigegeben. Sichere dir bei jedem Modell einen Screenshot der Lizenz.
- Die Regelung zur Umsatzsteuer aus Versehen beenden. Eine normale Voranmeldung gilt als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und bindet dich fünf Jahre.
Erst rechnen, dann loslegen
Der Papierkram lohnt sich nur, wenn dein Produkt Geld übrig lässt. Prüfe deshalb zuerst die Zahlen. In unseren Produkt-Scores siehst du Preise, Konkurrenz und das Rechterisiko geschätzt für viele Produkte. Mit dem Rechner setzt du deine eigenen Kosten für Material, Druckzeit und Gebühren ein. Das sind Schätzungen und keine Einkommensversprechen.
Das hier ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung, prüfe deinen eigenen Fall bitte mit deiner IHK oder einem Steuerberater.
Schätzungen stammen von uns, sofern keine Quelle verlinkt ist. Dieser Ratgeber wurde mit KI erstellt. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Vergleiche Preise, Gewinn und Konkurrenz aller bewerteten Produkte.
Produkt-Scores ansehen