Kleinunternehmerregelung für 3D-Druck-Verkäufer 2026

Grenzen 25.000 und 100.000 Euro, Rechnungen ohne Umsatzsteuer, Etsy-Gebühren und Verkäufe in die EU: die Kleinunternehmerregelung für 3D-Druck erklärt.

Von Daniel Haag · 4 Min. Lesezeit · Stand November 2026

Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Dann berechnest du keine Umsatzsteuer und gibst keine Voranmeldungen ab. Im Gegenzug bekommst du die Umsatzsteuer auf Drucker und Filament nicht zurück. Seit 2025 gelten diese Grenzen.

Für die meisten kleinen Verkäufer, die an Privatkunden verkaufen, ist das der einfachere Start. Wer viel investiert oder an Firmen liefert, sollte nachrechnen.

Die Grenzen

Die Regel steht in § 19 UStG. Laut IHK Stuttgart wird nach vereinnahmten Entgelten gerechnet, also netto. Und die 100.000 Euro sind seit 2025 keine Prognose mehr, sondern eine harte Grenze.

VorjahrLaufendes JahrErgebnis
Höchstens 25.000 EuroBleibt bis 100.000 EuroRegelung gilt
Über 25.000 EuroEgalRegelung gilt nicht
Höchstens 25.000 EuroÜberschreitet 100.000 EuroEndet sofort, schon der Umsatz über der Grenze ist steuerpflichtig
Gründung, kein VorjahrÜberschreitet 25.000 EuroEndet ab diesem Umsatz

Die letzte Zeile ist für Gründer wichtig: Im ersten Jahr zählt laut IHK Stuttgart die Grenze von 25.000 Euro, eine Umsatzprognose brauchst du nicht. Umsätze vor dem Überschreiten bleiben steuerfrei.

Was du dadurch sparst und was nicht

Weniger Papierkram: Voranmeldungen entfallen, die Jahreserklärung seit 2024 ebenfalls, außer das Finanzamt fordert sie an oder § 18 Abs. 4a UStG greift.

Keine Vorsteuer: Die 19 Prozent Regelsteuersatz auf Einkäufe bleiben bei dir hängen. Bei einem Drucker für 1.190 Euro brutto sind das 190 Euro.

Einkommensteuer bleibt: Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Deinen Gewinn musst du trotzdem versteuern.

Ein einfaches Beispiel: Du verkaufst einen Druck an Privatkunden für 20 Euro. Als Kleinunternehmer bleiben dir 20 Euro. Mit Umsatzsteuer und gleichem Endpreis bleiben dir rund 16,81 Euro, dafür kannst du Vorsteuer auf deine Einkäufe abziehen. Wie sich das bei deinem Produkt auswirkt, prüfst du mit dem Rechner.

So sieht deine Rechnung aus

Du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen. Nach § 34a UStDV gehören mindestens diese Angaben auf die Rechnung:

  • Name und Anschrift von dir und vom Kunden
  • deine Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Ware
  • das Entgelt in einer Summe mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: "Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG"

E-Rechnungen musst du nicht ausstellen, aber seit dem 1. Januar 2025 empfangen können, wenn andere inländische Unternehmen dir eine schicken.

Die Falle bei Etsy und anderen Plattformen

Etsy behandelt dich je nach USt-IdNr. unterschiedlich. Laut Etsy Help berechnet Etsy Verkäufern in der EU ohne hinterlegte USt-IdNr. Umsatzsteuer auf die Gebühren. Mit hinterlegter Nummer entfällt das. Die Gebühren für Etsy Payments unterliegen laut Etsy der Umsatzsteuer.

Eine USt-IdNr. ist aber kein kostenloser Trick. Als Kleinunternehmer gilt die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auch für dich, und der Vorsteuerabzug bleibt ausgeschlossen. Schuldest du Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG, musst du für diesen Zeitraum außerdem eine Voranmeldung abgeben (§ 18 Abs. 4a UStG). Kläre das vorher mit deinem Finanzamt oder Steuerberater.

Verkäufe in andere EU-Länder

Bei Lieferungen an Privatkunden in der EU kommt es auf 10.000 Euro an, digitale Leistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern zählen mit. Bleibt die Summe solcher Verkäufe im Vorjahr und im laufenden Jahr darunter, bleibt der Lieferort nach § 3c UStG Deutschland. Darüber liegt er im Land des Kunden. Dann gilt dort das dortige Umsatzsteuerrecht.

Seit 2025 gibt es zusätzlich die EU-Kleinunternehmerregelung nach § 19a UStG. Sie setzt unter anderem voraus, dass dein EU-weiter Umsatz höchstens 100.000 Euro beträgt. Dazu kommen ein Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern und vierteljährliche Meldungen. Für die meisten Hobby-Shops ist das kein Thema für den Anfang.

Wann der Verzicht sinnvoll sein kann

Du kannst nach § 19 Abs. 3 UStG auf die Regelung verzichten. Die Erklärung ist bis Ende Februar des zweiten Folgejahres möglich, sie ist unwiderruflich und bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre. Auch eine Voranmeldung nach den normalen Regeln gilt als Verzicht. Gib also nicht aus Versehen eine ab.

Ein Verzicht kann sich lohnen, wenn eines davon zutrifft:

  • du planst hohe Investitionen, zum Beispiel mehrere Drucker
  • du verkaufst vor allem an Firmen, die sich die Umsatzsteuer zurückholen
  • du wirst die 25.000 Euro ohnehin bald überschreiten

Fünf Jahre sind eine lange Bindung. Rechne deshalb mit echten Zahlen, bevor du dich festlegst.

Kurz-Checkliste

  • Umsatz des Vorjahres netto prüfen
  • Laufenden Umsatz monatlich im Blick behalten, im Gründungsjahr bis 25.000 Euro
  • Rechnungsvorlage mit Hinweis auf § 19 UStG anlegen
  • Keine Umsatzsteuer in Rechnungen oder Belegen ausweisen
  • USt-IdNr. erst nach Rücksprache beantragen
  • EU-Verkäufe an Privatkunden im Jahr zusammenzählen

Der Rest der Anmeldung steht in Gewerbe anmelden.

Das hier ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung, prüfe deinen eigenen Fall bitte mit deiner IHK oder einem Steuerberater.

Schätzungen stammen von uns, sofern keine Quelle verlinkt ist. Dieser Ratgeber wurde mit KI erstellt. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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