Als gewerblicher Verkäufer an Verbraucher brauchst du ein Impressum, eine Widerrufsbelehrung, Gesamtpreise, eine Datenschutzerklärung und einen klaren Bestellablauf. Neu sind die elektronische Widerrufsfunktion seit dem 19. Juni 2026 und die Pflicht zur EU-Mitteilung über die gesetzliche Gewährleistung seit dem 27. September 2026. Auf Etsy oder eBay nimmt dir die Plattform einiges ab, die Verantwortung bleibt aber bei dir.
Überblick
| Pflicht | Eigener Shop | Etsy, eBay und Co. | Quelle |
|---|---|---|---|
| Impressum | Selbst einrichten | Auf der Plattform hinterlegen | § 5 DDG |
| Widerrufsbelehrung | Selbst einbinden | Selbst hinterlegen | § 355 BGB |
| Widerrufsfunktion | Selbst einbauen | Betreiber sorgt für die Technik | IHK Bodensee-Oberschwaben |
| Gesamtpreis | Selbst angeben | Selbst angeben | § 3 PAngV |
| Bestellbutton | Selbst einrichten | Plattform | § 312j BGB |
| Datenschutzerklärung | Selbst erstellen | Prüfen, welche Daten du selbst verarbeitest | IHK Berlin |
Impressum
Die Pflichtangaben stehen in § 5 DDG. Für einen Einzelunternehmer ohne Registereintrag sind das vor allem:
- Vor- und Nachname und Anschrift
- Angaben für schnelle elektronische Kontaktaufnahme und direkte Kommunikation, einschließlich E-Mail-Adresse
- USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls du eine hast
Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Die Anschrift muss laut IHK Stuttgart vollständig sein, eine Postfachadresse reicht nicht. Die Pflicht betrifft auch Angebote auf Verkaufsplattformen und regelmäßig auch geschäftlich genutzte Social-Media-Auftritte. Auf Kleinanzeigen verlangt ein PRO-Paket ebenfalls ein Impressum.
Wenn du von zu Hause arbeitest, ist das meist deine Privatadresse. Plane das ein, bevor du deinen Shop öffentlich machst.
Widerruf: die 14 Tage
Verbraucher können einen Online-Kauf nach § 355 BGB innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt bei Waren nach § 356 BGB, wenn der Kunde die Ware erhalten hat.
- Rückzahlung: Du zahlst innerhalb von 14 Tagen zurück, inklusive Versandkosten bis zur günstigsten Standardlieferung (§ 357 BGB).
- Zurückhalten: Du kannst warten, bis die Ware zurück ist oder der Kunde den Versand nachweist.
- Rücksendekosten: Der Kunde trägt sie nur, wenn du ihn vorher darüber informiert hast.
- Fehlende Belehrung: Dann beginnt die Frist nicht, das Widerrufsrecht erlischt erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 BGB).
Nutze das gesetzliche Muster, auf das auch die IHK Berlin verweist. Die Belehrung musst du seit dem 19. Juni 2026 um den Hinweis auf die Online-Widerrufsfunktion ergänzen. Alte Vorlagen also bitte austauschen.
Wann der Widerruf nicht gilt
Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach individueller Auswahl des Kunden entstehen, besteht nach § 312g BGB kein Widerrufsrecht. Das passt zu einem Schild mit Wunschnamen, etwa Namensschlüsselanhängern. Handgemacht allein reicht laut eRecht24 nicht, es braucht eine individuelle Anpassung wie Name, Maße oder Foto. Eine Farbauswahl aus deiner festen Liste ist also vermutlich kein sicherer Fall.
Die Widerrufsfunktion seit Juni 2026
§ 356a BGB verlangt bei Online-Verträgen eine Funktion in zwei Stufen:
- Eine gut lesbare Schaltfläche "Vertrag widerrufen" oder gleichbedeutend, während der Frist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich.
- Eine Eingabe von Name, Vertragsdaten und Kontakt, danach eine Bestätigung über "Widerruf bestätigen".
- Eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail.
Frag beim eigenen Shop deinen Anbieter nach einer passenden Funktion. Auf Marktplätzen gilt die Pflicht auch, die technische Umsetzung liegt laut IHK aber beim Betreiber. Laut eRecht24 haftest du als Händler trotzdem, wenn die Funktion fehlt.
Bei Etsy ist das noch nicht rund. Laut eRecht24 (Stand 22. Juli 2026) kam eine Lösung erst am 30. Juni 2026, und sie erfüllt nach Einschätzung des Artikels nicht alle Vorgaben. Die Autoren halten das Risiko für eher gering, aber nicht ausgeschlossen. Prüfe den aktuellen Stand in deinem Konto.
Preise, Bestellung, Gewährleistung
- Gesamtpreis: Verbraucher sehen den Gesamtpreis. Bei Rabatten nennst du nach § 11 PAngV den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage.
- Vor dem Bestellen: Identität, Anschrift, Gesamtpreis, Zahlungs- und Lieferbedingungen gehören vor die Bestellung. Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel nennst du nach § 312j BGB spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs.
- Button: Er trägt "zahlungspflichtig bestellen" oder eine eindeutige Entsprechung. Sonst kommt nach § 312j BGB kein Vertrag zustande.
- Bestätigung: Den Eingang der Bestellung bestätigst du elektronisch.
- Gewährleistung: Seit dem 27. September 2026 weist du vor Vertragsschluss in hervorgehobener Weise auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hin, und zwar mit der EU-Mitteilung, siehe unten.
Die Gewährleistungs-Mitteilung seit September 2026
Ein eigener Satz im Shop reicht nicht. Art. 246a § 1 EGBGB verlangt die harmonisierte Mitteilung aus Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Beim Kauf über eine Online-Oberfläche soll sie farbig sein. Text und Gestaltung sind vorgegeben, ändern darfst du sie laut IHK Hagen nicht. Eine Ausnahme für Kleinstunternehmen gibt es laut Händlerbund nicht.
Wo die Mitteilung im Shop stehen muss, beantworten die Quellen unterschiedlich. Die IHK Hagen hält einen Link in der Fußzeile für denkbar. Der Händlerbund verlangt sie gut sichtbar auf der Produktseite oder im Bestellablauf vor dem Bestellbutton, nicht hinter einem Link. Nimm im Zweifel die strengere Lösung. Beide Quellen wollen sie außerdem nach dem Kauf auf einem dauerhaften Datenträger sehen, zum Beispiel in der Bestätigungsmail.
Auf Marktplätzen bleibt die Verantwortung laut Händlerbund bei dir, auch wenn die Plattform die Mitteilung nicht richtig anzeigen kann. Etsy blendet laut dieser Quelle bei betroffenen Angeboten automatisch einen Textbaustein ein, das ist aber nicht die grafische Mitteilung. Der Händlerbund nennt das eine eingeschränkte Lösung. Prüfe den aktuellen Stand in deinem Konto.
Ein eigenes Garantie-Label brauchst du nur, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf die ganze Ware gibt. Wenn du keine gibst, entfällt es.
Was du streichen oder dir sparen kannst
- OS-Link: Die EU-Plattform wurde am 20. Juli 2025 eingestellt, den Hinweis solltest du entfernen.
- Schlichtung: Wer am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat, ist nach § 36 VSBG von der Erklärung zur Teilnahme ausgenommen.
- Barrierefreiheit: Kleinstunternehmen, also unter zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, sind bei Dienstleistungen nach § 3 BFSG und § 2 BFSG ausgenommen. Das Gesetz zählt Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr dazu.
- AGB: Sie können verwendet werden, müssen dann aber den §§ 305 ff. BGB entsprechen.
Wo du am besten startest, zeigt der Vergleich Etsy, Kleinanzeigen, eBay oder eigener Shop.
Das hier ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung, prüfe deinen eigenen Fall bitte mit deiner IHK oder einem Steuerberater.
Schätzungen stammen von uns, sofern keine Quelle verlinkt ist. Dieser Ratgeber wurde mit KI erstellt. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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