Wenn du Ware verpackt an Privatkunden in Deutschland schickst, planst du am besten so: LUCID-Registrierung, ein Vertrag mit einem dualen System und eine Mengenmeldung. Die Registrierung ist kostenlos. Eine Mindestmenge, ab der das erst gilt, nennen weder § 7 VerpackDG noch die Seiten der Zentralen Stelle, die wir gelesen haben. Neu ist nur der Rahmen: Das Verpackungsgesetz wurde zum 12. August 2026 aufgehoben. Seitdem gelten die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). LUCID und die Systembeteiligung laufen weiter.
Wer muss was tun?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sagt auf ihrer Startseite: Wer in Deutschland verpackte Waren vertreibt, muss in LUCID registriert sein. Das Gesetz ist genauer. Nach § 6 VerpackDG trifft die Pflicht den "Hersteller". Die PPWR unterscheidet dabei zwei Rollen:
- Erzeuger: verantwortet, dass die Verpackung den Vorgaben entspricht
- Hersteller: finanziert die Entsorgung in dem Land, in dem die Verpackung zu Abfall wird
Für deinen Shop ergibt das ungefähr dieses Bild:
| Situation | Einordnung | Quelle |
|---|---|---|
| Du füllst deine Drucke in eine Produktschachtel oder Tüte | Verkaufsverpackung entsteht erst durch die Befüllung, du bist Erzeuger und mit Sitz in Deutschland zugleich Hersteller | ZSVR |
| Karton mit deinem Namen oder Logo | Du bist Erzeuger und Hersteller, als Kleinstunternehmen kann ein Lieferant im selben EU-Land diese Rolle übernehmen | ZSVR |
| Neutraler Karton, du fügst Karton, Klebeband und Füllmaterial zusammen | Laut ZSVR bist du Erzeuger und Hersteller, die EU-Kommission sieht das anders | ZSVR, IHK Schwaben |
| Tüten am Marktstand | Serviceverpackung, der Lieferant kann die Systembeteiligung übernehmen, du registrierst dich trotzdem | § 7 VerpackDG |
Als Kleinstunternehmen zählt laut ZSVR, wer weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme hat.
Der offene Punkt: neutrale Versandkartons
Hier solltest du nicht zu viel Sicherheit erwarten. Die ZSVR schreibt, dass Verpackungen für den Versand immer systembeteiligungspflichtig sind. Sie schreibt auch, dass ein Lieferant neutraler, fertiger Kartons Hersteller sein kann. Wer aber Karton, Klebeband und Füllmaterial zu einer Einheit zusammenfügt, vervollständigt laut ZSVR die Verpackung.
Die EU-FAQ vom 3. August 2026 sieht das laut IHK Schwaben anders: Durch das Kombinieren entsteht nicht automatisch eine neue Verpackung, und ein reines Versandetikett ist kein Branding. Die IHK nennt die Frage strittig. Rechtsverbindlich sind beide Texte nicht.
Unsere Empfehlung ist die vorsichtige Lösung: Richte dich nach der ZSVR, solange die Frage offen ist. Die Registrierung kostet nichts, und Etsy fragt ohnehin danach. Wer anders vorgehen will, sollte sich das schriftlich von ZSVR oder IHK bestätigen lassen.
Die Schritte
In LUCID registrieren. Die Registrierung ist kostenlos und muss nach § 6 VerpackDG vor dem ersten Bereitstellen erfolgen. Du brauchst Kontaktdaten, Steuernummer oder USt-IdNr., eine nationale Kennnummer, Angaben zu deinen Verpackungen und deine Markennamen. Steht keine Marke auf der Verpackung, trägst du deinen Firmennamen ein. Deine Daten erscheinen nach § 6 VerpackDG im öffentlichen Register.
System wählen. Vor der Bereitstellung beteiligst du deine Verpackungen an einem System und gibst Materialart, Masse und Registrierungsnummer an (§ 7 VerpackDG). Die Wahl des Systems ist frei. Vergleiche die Angebote, die Preise hängen vom Anbieter ab.
Menge schätzen. Wiege Karton, Klebeband, Füllmaterial und Etikett einer typischen Sendung. Multipliziere das mit deinen geplanten Paketen pro Jahr, und plane etwas Puffer ein. Papier und Kunststoff gibst du getrennt an.
Mengen melden. Die Angaben an das System gehen auch an LUCID, und beide müssen übereinstimmen. Wer im Vorjahr unter 10 Tonnen lag, meldet nach § 9 VerpackDG gesammelt bis zum 1. Juni des Folgejahres.
Nummer bei Etsy eintragen. Etsy verlangt die Registrierungsnummer im Shop Manager unter Finanzen, rechtliche und steuerliche Angaben, EPR-Registrierungen. Auch laut IHK Köln musst du dem Plattformbetreiber die Registrierungsangaben vorlegen.
Eine Vollständigkeitserklärung ist für kleine Shops kein Thema. Sie entfällt nach § 10 VerpackDG unter 50 Tonnen Papier und Karton und unter 30 Tonnen bei Kunststoff und den meisten anderen Materialien, solange die Behörde sie nicht verlangt.
Fristen, wenn du schon registriert bist
- 10. November 2026: LUCID ist laut ZSVR von 9 bis voraussichtlich 18 Uhr wegen Wartung nicht erreichbar.
- 12. November 2026: Bis dahin nimmst du Änderungen an deiner Registrierung vor (§ 68 VerpackDG). Die ZSVR rät, die Angaben zu prüfen.
- 31. Dezember 2026: Alte Systembeteiligungen gelten längstens bis zu diesem Tag fort (§ 68 VerpackDG). Prüfe deinen Vertrag für 2027.
Bußgelder, kurz und nüchtern
§ 66 VerpackDG nennt Obergrenzen von bis zu 100.000 Euro für eine fehlende Registrierung und bis zu 200.000 Euro für eine fehlende Systembeteiligung. Das sind gesetzliche Höchstwerte. Beide stehen in § 66 Abs. 1. Erst ab dem 12. Februar 2027 anwendbar ist nach § 68 VerpackDG nur Abs. 2, also die Bußgelder für Verstöße gegen die PPWR selbst. Die IHK Darmstadt nennt als Beispiele für den späteren Start auch die fehlende Systembeteiligung. Verlass dich darauf nicht, der Gesetzestext führt sie in Abs. 1.
Wenn du ins EU-Ausland lieferst
Die deutsche Registrierung reicht laut IHK Köln nicht automatisch für andere Länder. Die Pflichten prüfst du je Zielland, grundsätzlich mit einem Bevollmächtigten dort. Eine Aussetzung dieser Bevollmächtigten-Pflicht bis 2035 ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Rechne diese Kosten mit ein, bevor du international freischaltest, zum Beispiel im Rechner.
Das hier ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung, prüfe deinen eigenen Fall bitte mit deiner IHK oder einem Steuerberater.
Schätzungen stammen von uns, sofern keine Quelle verlinkt ist. Dieser Ratgeber wurde mit KI erstellt. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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