Produktsicherheit (GPSR) für 3D-Drucke: Was ab wann gilt

Seit Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung auch für kleine Verkäufer. Was das für deine 3D-Drucke heißt, Punkt für Punkt.

Von Daniel Haag · 4 Min. Lesezeit · Stand November 2026

Wer eigene 3D-Drucke an Verbraucher verkauft, gilt als Hersteller und fällt seit dem 13. Dezember 2024 unter die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Für ein einfaches Produkt heißt das: eine kurze Risikoanalyse, technische Unterlagen, eine Kennung am Produkt, deine Kontaktdaten und klare Angaben im Listing. Eine Ausnahme für einfache Produkte gibt es nicht. Eine Laborprüfung für jedes Produkt verlangen die Merkblätter, die wir gelesen haben, nicht. Spielzeug ist ein eigenes Thema.

Gilt das für dich?

Die Verordnung gilt laut IHK Koblenz für Verbraucherprodukte. Hersteller ist nach Art. 3 Nr. 8 GPSR, wer ein Produkt herstellt oder entwerfen oder herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke vermarktet. Wer selbst druckt und unter seinem Namen verkauft, ist es also. Eine Bagatellklausel für einfache Produkte gibt es laut IHK Halle-Dessau nicht.

Auch für Kleinstunternehmen gibt es keine eigene Ausnahme. Die Pflichten gelten laut FAQ der Kommission für Unternehmen jeder Größe. Der Umfang der technischen Unterlagen hängt laut derselben FAQ aber vom Einzelfall und der Komplexität des Produkts ab. Für ein schlichtes Regal fällt die Analyse also vermutlich kürzer aus als für einen Anhänger, den Kinder in die Hand bekommen.

Was ab wann gilt

DatumWasQuelle
Vor 13.12.2024Bereits in Verkehr gebrachte Produkte durften weiter verkauft werden, wenn sie das Produktsicherheitsgesetz erfüllenIHK Koblenz
Ab 13.12.2024GPSR giltIHK Halle-Dessau
Bis 31.07.2030Für Spielzeug gilt weiter die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EGIHK Schwaben
Ab 01.08.2030Neue EU-Spielzeugverordnung 2025/2509 giltIHK Schwaben

Für dich als neuer Verkäufer zählt also: Alles, was du heute neu auf den Markt bringst, fällt unter die aktuellen Regeln.

Was du pro Produkt brauchst

Die Pflichten stehen in Art. 9 GPSR. Hier die Punkte, abgeglichen mit dem Verordnungstext und den Merkblättern von IHK Halle-Dessau, IHK Regensburg und IHK Koblenz:

  • Interne Risikoanalyse: für jedes Produkt, vor dem Inverkehrbringen.
  • Technische Unterlagen: aktuell halten und zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen für die Behörden bereithalten.
  • Kennung: Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes für Verbraucher leicht erkennbares und lesbares Element.
  • Herstellerangaben: Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke, Postanschrift und E-Mail-Adresse.
  • Anleitung und Warnhinweise: klar und in einer leicht verständlichen Sprache, die das Verkaufsland festlegt. Das entfällt nach Art. 9 Abs. 7, wenn dein Produkt auch ohne sie sicher und wie vorgesehen genutzt werden kann.
  • Beschwerdeweg: ein öffentlich zugänglicher Kanal, über den Kunden Beschwerden und Unfälle melden können. Deine Adresse und E-Mail können laut IHK Koblenz zugleich als Anlaufstelle dienen. Beschwerden über gefährliche Produkte prüfst du und führst dazu ein internes Verzeichnis (Art. 9 Abs. 12).

Das Produkt selbst geht vor: Nur wenn die Angaben dort wegen Größe oder Art nicht möglich sind, genügen nach Art. 9 Abs. 5 und 6 und laut IHK Koblenz die Verpackung oder eine Begleitunterlage. Prüfe deshalb zuerst, ob sich Kennung und Kontakt mitdrucken lassen. Sonst ist ein Beileger der zulässige Weg.

Eine Risikoanalyse auf einer Seite

Die Kommission schreibt laut ihrer FAQ keine bestimmte Methode vor und verweist für die technischen Unterlagen auf eine Mustervorlage im Safety-Gate-Portal. So kann eine einfache Fassung für einen Druck aussehen, das ist unser Vorschlag und keine amtliche Form:

  • Produkt: Name, Foto, Maße, Material, Filamenthersteller
  • Kennung: zum Beispiel Modell plus Monat und Jahr
  • Nutzung: wofür es gedacht ist und wer es nutzt
  • Absehbarer Fehlgebrauch: was Kunden vermutlich trotzdem damit tun
  • Risiken: Kleinteile, scharfe Kanten, Bruch unter Last, Wärme, Kontakt mit Haut oder Lebensmitteln
  • Maßnahmen: Designänderung, Test, Warnhinweis
  • Tests: was du geprüft hast, mit Datum und Foto

Bewahre die Datei mit den Belegen für dein Filament auf. So kannst du später zeigen, was du geprüft hast.

Was im Listing stehen muss

Online brauchst du nach Art. 19 GPSR laut IHK Regensburg diese Angaben direkt im Angebot:

  • Name, Handelsname oder Marke des Herstellers mit Postanschrift und E-Mail
  • Angaben zur Produktidentifikation, einschließlich Abbildung und Art
  • Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in verständlicher Sprache

Die Angaben sollen eindeutig und gut sichtbar sein. Einfache Verlinkungen reichen laut IHK Koblenz nicht.

Etsy nennt dafür einen Economic Operator im Konto und im Listing die Felder Manufacturers und Product safety info. Prüfe die Bezeichnungen direkt in deinem Shop Manager, sie können sich ändern.

Wenn etwas passiert

Als Hersteller meldest du Unfälle, die dein Produkt verursacht hat und die zu Tod oder schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen geführt haben, nach Art. 20 GPSR unverzüglich über das Safety-Business-Gateway. Laut FAQ der Kommission reicht dafür ein möglicher Zusammenhang, die Meldung kommt also vor der genauen Prüfung des Produkts. Hältst du ein Produkt für gefährlich, ergreifst du nach Art. 9 Abs. 8 unverzüglich Korrekturmaßnahmen und unterrichtest Verbraucher und Behörden. Bei einem Rückruf bietest du Kunden nach Art. 37 eine kostenfreie Abhilfe an, zur Wahl stehen in der Regel mindestens zwei von Reparatur, Ersatz oder Erstattung. Deine Kundenliste hilft dir dabei.

Daneben steht die Produkthaftung. Bei Fehlern haftet der Hersteller für bestimmte Schäden. Für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen oder in Betrieb genommen werden, gilt ein neues Produkthaftungsgesetz. Für ältere Produkte bleibt es beim bisherigen Gesetz (§ 23 im Gesetzesbeschluss). Die Selbstbeteiligung von 500 Euro und die Obergrenze von 85 Millionen Euro entfallen. Frag deshalb nach einer Betriebshaftpflicht, die Produkte einschließt.

Spielzeug, Küche und alles mit CE

Bei CE-pflichtigen Produkten gilt die GPSR nur, soweit die CE-Vorschriften Aspekte nicht abdecken. Hier sind die Pflichten oft strenger. Prüfe das vor dem ersten Listing, wenn dein Produkt in diese Richtung geht:

Das hier ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung, prüfe deinen eigenen Fall bitte mit deiner IHK oder einem Steuerberater.

Schätzungen stammen von uns, sofern keine Quelle verlinkt ist. Dieser Ratgeber wurde mit KI erstellt. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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